Rechtliche Ausbildung - Kranführerscheine nach DGUV Grundsatz:
Unsere rechtlichen Ausbildungen zum Befähigungsnachweis für Kranführer (umgangssprachlich der Kranführerschein) stellen eine der sichersten Möglichkeiten dar, um seine Befähigung zum Führen eines Kranes nachzuweisen.
Dieser Nachweis wird in der Betriebsvorschrift für Krane DGUV-V 52, §29 Abs.1 Nr.3 gefordert und bietet dem Unternehmer somit die rechtliche Sicherheit. Diese Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung und einen praktischen Teil, ebenfalls mit einer Prüfung.
Eine solche Ausbildung dauert in der Regel 2-3 Tage und wird an die Gegebenheiten des Unternehmens und an die technischen Merkmale des Ladekranes angepasst. Wir bilden nach dem Ausbildungsgrundsatz der gesetzlichen Unfallversicherer DGUV-G 309-003 aus.
In dem gleichen Rahmen bieten wir für Sie die jährliche Unterweisung der Kranführer nach §4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" an. Es stellt die Pflicht des Unternehmers dar, dessen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeiten mindestens 1x jährlich zu unterweisen! Mit einer unserer Ausbildungen passen wir uns dem Ausbildungsstand in Ihrem Unternehmen an und führen diese Unterweisung meist praktisch durch. Oberste Priorität hat hierbei der Bediener und die Sicherheit im Umgang mit den Ladekranen.